
Wer hierzulande noch keine 18 Jahre alt ist und trotzdem ein Konto mit Dispo eröffnen möchte, findet dazu nur in Ausnahmefällen eine Möglichkeit.
Der Grund dafür ist, dass der eingeräumte Dispo dem minderjährigen Kunden ermöglichen würde, das Konto bei Bedarf zu überziehen. Diese Überziehung käme jedoch einer Kreditaufnahme gleich.
Minderjährige sind aber noch nicht voll geschäftsfähig und somit auch nicht kreditfähig, weshalb hierzulande nur Personen ab 18 Jahren Schulden machen dürfen. Die Kontoeröffnung selbst ist zwar mit Zustimmung der Eltern problemlos möglich, es muss dann jedoch ein Guthabenkonto sein.
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Es gibt allerdings eine Ausnahme, wann auch minderjährige Kunden ein Konto mit Dispo eröffnen können. Und zwar muss dazu sowohl die Zustimmung der Eltern als auch die Zustimmung des zuständigen Vormundschaftsgerichtes vorliegen. Ohne diese gerichtliche Zustimmung darf kein Minderjähriger sein Konto überziehen oder einen Kredit aufnehmen, selbst wenn die Erziehungsberechtigten dem zustimmen würden.
Welche Rolle spielen die Eltern beim Girokonto für Minderjährige?
Eine derartige Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes wird in der Praxis nur in Ausnahmen erteilt. Das kann beispielsweise sein, wenn der Minderjährige bereits ein eigenes Unternehmen hat und in dem Zusammenhang einen Dispokredit benötigt. Die Eltern spielen daher bei einem möglichen Konto mit Dispokredit vorrangig die Rolle, dass sie der Einräumung des Kredites neben dem Gericht zustimmen „müssen“.
Sollte das Vormundschaftsgericht der Kontoüberziehung zugestimmt haben, können die Eltern mitunter als Bürgen dienen und somit gegenüber der Bank eine Sicherheit stellen. Damit diese Sicherheit akzeptiert wird, müssen die Eltern meistens Einkommensnachweise und Vermögensaufstellungen einreichen, um ihre Bonität nachzuweisen. Verfügungsberechtigt sind die Eltern auf dem eröffneten Girokonto des minderjährigen Kindes übrigens per Gesetz immer, sodass sie bei der Kontoeröffnung mit unterschreiben müssen.
Aufgrund der beschriebenen Gesetzeslage gibt es in der Sparte Girokonto mit Dispo auch keine speziellen Angebote für minderjährige Jugendliche unter 18 Jahre. Ist der Jugendliche hingegen volljährig, bieten manche Banken durchaus Girokonten mit günstigen Konditionen wie kostenloser Kontoführung, Guthabenzinsen und mitunter auch einem kleinen Dispokredit an.
Das Fazit ist demnach, dass man in Deutschland ein Konto mit Dispo nur dann eröffnen kann, wenn man entweder bereits 18 Jahre alt ist oder die Zustimmung von Eltern, Vormundschaftsgericht und natürlich auch der Bank selbst vorliegen.