Die Kontoführungsgebühren sind in den vergangenen Jahren immer teurer geworden. Viele möchten deshalbe ihre Girokonto wechseln. Damit beim Wechsel keine Fehler passieren, sollte man vorab den Aufwand abschätzen und den Ablauf durchplanen.
Das Girokonto wechseln: Der konkrete Ablauf
1. Ein neues Konto finden
Um ein Girokonto wechseln zu können, muss erst einmal eine neue Bankverbindung gesucht werden. Es macht Sinn, hierfür verschiedene Angebote zu vergleichen. Privatkunden sollten sich in der Regel für ein kostenloses Girokonto entscheiden. Wer seine Bankverbindung geschäftlich nutzt, sollte darauf achten, dass die benötigten Leistungen enthalten und besonders kostengünstig sind. Viele Unternehmen legen beispielsweise großen Wert darauf, dass Auslandsüberweisungen innerhalb der EU nichts kosten.
2. Einzahlungen auf das neue Girokonto umleiten
Alle regelmäßigen Einzahlungen müssen künftig auf das neue Girokonto fließen. Im Idealfall ist nur der eigene Arbeitgeber zu benachrichtigen. Viele Firmen haben hierfür sogar ein Standardformular.
Für Selbstständige, Freiberufler und Firmen ist es schwieriger: Alle Rechnungsvorlagen müssen geändert werden. Zudem sollte auch das Finanzamt (in einem formlosen Schreiben) darauf hingewiesen werden, dass es nun ein neues Verrechnungskonto gibt.
3. Lastschriften zu einem Stichtag ändern
Anschließend gilt es, alle Lastschriften zu ändern, die bislang vom alten Konto abgingen. Diese sollten allerdings nicht sofort auf die neue Bankverbindung geändert werden, sondern zu einem Stichtag. Beispielsweise die Mitte des folgenden Monats bietet sich an.
Dies hat folgenden Hintergrund: Die Einzahlungen werden erst zum folgenden Monat erfolgen. Die Lastschriften müssen sich daran orientieren, damit die neue Bankverbindung auch ausreichend gedeckt ist. Zudem ist an das Girokonto in aller Regel auch die EC-Karte gebunden. Eventuell kommt auch eine Kreditkarte dazu. Die neuen Karten können natürlich ebenfalls erst eingesetzt werden, wenn Einzahlungen auf das neue Girokonto eingegangen sind.
4. Auflösung des alten Kontos – zeitlichen Spielraum lassen
Abschließend gilt es, das alte Girokonto aufzulösen bzw. kündigen. Viele Girokonten haben keine Kündigungsfrist. Sie werden deshalb sofort aufgelöst, wenn in dem Schreiben die Worte „so schnell wie möglich“ stehen.
Sinnvoll ist dies jedoch nicht. Besser ist es, einen zeitlichen Spielraum von wenigstens einem Monat zu lassen. Es kann leicht passieren, dass Lastschriftänderungen vergessen werden. Die GEZ oder die Wohneigentumssteuer sind klassische Kandidaten hierfür, weil diese nicht monatlich abgebucht werden.Mit einem gewissen zeitlichen Spielraum besteht die Chance, Fehler zu bemerken und zu korrigieren, bevor sie negative Konsequenzen haben. Wird das Girokonto sofort aufgelöst, werden zudem auch die Karten sofort außer Betrieb gesetzt, was problematisch sein kann.
Für die Kündigung des Kontos genügt ein formloses Schreiben. Dieses muss lediglich das aktuelle Datum, den Namen des Kontoninhabers, die Kontoinformationen (IBAN) und die Unterschrift des Kontoinhabers beinhalten.
Manche Banken verlangen auch, dass man sich persönlich ausweist. Unbedingt notwendig ist aber eigentlich nicht. Ratsam ist es zudem, die Bankverbindung anzugeben, auf die ein etwaiger Restbetrag fließen soll. Einzurechnen sind zudem Kontoauflösungsgebühren. Es ist daher nicht ratsam, eigenständig den Kontostand auf null Euro zu reduzieren. Eine kleine Summe sollte als Restbetrag für dieses Entgelt verbleiben.
Der Aufwand beim Kontowechsel
Den größten Aufwand beim Wechsel des Girokontos bereiten die Änderungen der Lastschriften. Einige Banken haben hierfür allerdings einen speziellen Girokonto-Wechselservice eingerichtet, der jedoch Online-Banking voraussetzt. Der Kunde gewährt der neuen Bank Zugang zum alten Girokonto. Hier kann das System automatisch alle Lastschriften erkennen. Diese werden dem Kunden aber nochmals zur Kontrolle präsentiert. Die neue Bank benachrichtigt dann automatisch die Lastschrift-Empfänger über den Wechsel.
In der Regel kann der Kunde online sehen, welche Lastschrift-Empfänger den Wechsel bereits bestätigt haben. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass nicht jeder Lastschrift-Empfänger dieses System akzeptiert. Beispielsweise Versicherungen, die Bundesagentur für Arbeit oder auch viele Hausverwaltungen verlangen persönliche Anschreiben. Trotzdem gilt: Der Aufwand wird durch ein solches System deutlich reduziert.
Insgesamt lässt sich nicht leugnen, dass ein gewisser Aufwand mit einem Wechsel des Girokontos verbunden ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Bankverbindung geschäftlich genutzt wird. Durch neue technische Möglichkeiten ist dieser Aufwand aber deutlich geringer als die meisten Menschen denken. Privatpersonen müssen beispielsweise insgesamt nur etwa ein bis zwei Stunden einplanen.