Girokonto mit Wohnsitz im Ausland eröffnen

Mann eröffnet Girokonto im Ausland
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Viele Deutsche zieht es ins Ausland. Sie möchten jedoch aus verschiedenen Gründen weiterhin ein Girokonto in der Deutschland führen. Was auf den ersten Blick als sehr schwierig oder gar unmöglich erscheint, ist unter bestimmten Voraussetzungen allerdings kein Problem.

Ist ein deutsches Girokonto im Ausland sinnvoll?

Die wichtigste Frage, die sich jeder Auslandsdeutsche stellen sollte, lautet: Ist ein deutsches Girokonto überhaupt sinnvoll? Schließlich ist die Beantragung doch komplizierter als in der Bundesrepublik selbst.

Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Es gibt gewisse Zahlungen, die einfacher über ein deutsches Konto als ein ausländisches laufen. In einem solchen Fall macht die heimische Bankverbindung Sinn.

Beispiele sind:

  • Rentenzahlungen
  • Versicherungszahlungen
  • Einnahmen, die unter die deutsche Steuerpflicht fallen
  • Überweisungen von Familienangehörigen (beispielsweise an Kinder, die ein Auslandsstudium absolvieren)

Wer sich für ein deutsches Girokonto im Ausland entscheidet, sollte darauf achten, dass Geldabhebungen und Zahlungen am Wohnort kostenlos sind. Im Euro-Raum ist dies in der Regel der Fall – anders sieht für Fremdwährungen aus. Die meisten Banken erheben dann wenigstens Entgelte auf Abhebungen. In einem solchen Fall wäre es bedenkenswert, ein Zweitkonto vor Ort einzurichten.

Das größte Problem bei der Kontoeröffnung aus dem Ausland: Die Legitimierung

Banken in Deutschland unterliegen gesetzlich dem „Kenne deinen Kunden-Prinzip“. Dies bedeutet, dass sich Personen bei der Kontoeröffnung persönlich oder gegenüber einem bestellten Vertreter ausweisen müssen. Wer in Süd-Korea oder in Brasilien lebt, kann allerdings in der Regel nicht einfach nach Deutschland reisen, um sich in entsprechender Weise zu legitimieren.
Viele Filialbanken in Deutschland machen deshalb den Wohnsitz in der Bundesrepublik zur Bedingung, um dieses Problem nicht lösen zu müssen. Und dies, obwohl eine Kontoeröffnung zumindest im EU-Ausland aufgrund des freien Kapital- und Personenverkehrs rein rechtlich problemlos möglich ist.

Direktbanken, die ohnehin keine Filialen für die Legitimierung haben, gestatten dagegen die Auslandseröffnung fast ausnahmslos. Sie können dabei im Prinzip unverändert die Verfahren einsetzen, die auch in Deutschland ansässige Kunden für die Legitimierung wählen können.

Drei Verfahren zur Legitimierung haben sich dabei durchgesetzt:

  1. Das klassische Postident-Verfahren. Dies verlangt mindestens einen Deutschlandbesuch. In Frage kommt es deshalb insbesondere für die Auslandsdeutschen, die in einem Nachbarland leben.
  2. Postident-Verfahren per Videochat: Generell aus dem Ausland möglich.
  3. Videochat mit der Bank: Generell aus dem Ausland möglich.

Das zweite Problem: Einige Länder werden prinzipiell ausgeschlossen

Frau mit Wonsitz im Ausland
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Ein zusätzliches Problem ist, dass alle deutschen Banken für einige Länder prinzipiell die Kontoeröffnung verweigern. Dies ist teilweise aufgrund gesetzlicher Auflagen der Fall und teilweise aufgrund eigener Entscheidungen. Beispielsweise können Auslandsdeutsche aus ganz Afrika mit Ausnahme Südafrikas nirgendwo Konten in der Bundesrepublik eröffnen. In Asien sind Länder wie China oder Nordkorea ausgeschlossen (allerdings aufgrund ihrer eigenen Gesetze).

Gewöhnlich sind Kontoeröffnungen in Deutschland aus Staaten nicht möglich, die eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie sind Gegenstand von Sanktionen (beispielsweise Russland ist deshalb ausgeschlossen)
  • Es gibt nennenswerte terroristische Aktivitäten in diesen Ländern (beispielsweise Syrien, Irak. Die Türkei ist deshalb ebenfalls ausgeschlossen)
  • Die Staaten sind für Geldwäsche bekannt (viele süd- und mittelamerikanische Staaten sind deshalb ausgeschlossen, weil hier Drogengelder gewaschen werden)
  • Die Staaten haben selbst festgelegt, die ihre Einwohner keine Auslandskonten führen dürfen (China befürchtet beispielsweise, dass über solche Konten ausländische Agenten finanziert werden können. Viele Länder glauben außerdem, dass diese Konten für Korruption genutzt werden)

Abschließende Orientierungshilfe

Unproblematisch ist die Kontoeröffnung aus allen EU-Mitgliedern sowie den eng verbundenen Staaten (z.B. Schweiz, die Kontoeröffnung wird deshalb auch aus Großbritannien möglich bleiben). Dies gilt auch für Länder, die üblicherweise der westlichen und der nördlichen Hemisphäre zugerechnet werden. Die USA, Kanada, Japan und die Staaten des Baltikums sind hierfür Beispiele.
Unproblematisch ist die Kontoeröffnung auch aus den meisten ehemaligen oder noch aktuellen europäischen Überseegebieten. Indien, Singapur und Hongkong stehen deshalb ebenfalls auf der Positiv-Liste.

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