Girokonto bei der Bank kündigen

Girokonto kündigen
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Wer sein Girokonto bei seiner Bank kündigen möchte, um z.B. zu einem anderen Anbieter zu wechseln, sollte einige Schritte beachten. Während die Kündigung an sich sehr problemlos ist, kann Umstellung der Daueraufträge und Einzugsermächtigung mitunter etwas mehr Aufwand verursachen.

Gründe für die Kündigung eines Girokontos

Es gibt im Leben sicher nicht sehr viele Anlässe oder Gründe, ein Girokonto zu kündigen. Dennoch ist es sicherlich hin und wieder einen Gedanken wert. Einige Kunden sind auf der Suche nach einem komplett kostenlosen Girokonto ohne Bedingungen, wie beispielsweise dem monatlichen Mindestgeldeingang. Andere wiederum stören die horrenden Zinsen für den Dispo oder die Gebühren zur Tätigung von Überweisungen.

Der letzte und meist negative Grund, ist die drohende Kündigung seitens der Bank, da der Dispokredit nicht mehr im gewünschten Rahmen rückzahlbar ist.

Während ein Wunschkonto als Grund ausreichend Zeit für diesen Schritt vorbehält, sieht es im zweiten Beispiel etwas kritischer aus. Worauf Kunden achten müssen, wenn sie ein Girokonto kündigen wollen und was es zu bedanken gilt, erfährt man im Folgenden.

Auf der Suche nach dem richtigen Girokonto

Die Dispozinsen sind zu hoch, die Gebühren für eine Überweisung unverschämt und der Service lässt zu wünschen übrig. Die Gründe sind recht vielseitig, wenn es darum geht, sich auf die Suche nach einem neuen Girokonto zu machen.
In der digitalen Zeit ist es heute zum Glück ein Kinderspiel, die einzelnen Konditionen der Institute schnell und aufschlussreich miteinander zu vergleichen.

Die wichtigsten Kriterien sind vor allem:

  • Gibt es Kontoführungsgebühren?
  • Wie hoch belaufen sich die Dispozinsen?
  • Welche Kosten fallen für Überweisungen an?
  • Ist ein Mindestgeldeingang erforderlich?

Unter diesen Aspekten gilt es nun die einzelnen Angebote genauer unter die Lupe zu nehmen. Vorteilhaft zeigen sich vor allem online Banken, die meist deutlich attraktivere Konditionen vorzuweisen haben.

Ist das neue Konto gefunden, geht es weiter mit Schritt zwei und das ist noch nicht die Kündigung des alten Girokontos!

Erst neu eröffnen, dann kündigen!

Suche nach richtigem Konto
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Da es rein gesetzlich keine Obergrenze für die Anzahl eröffneter Girokonten gibt, ist der erste Schritt vor der Kündigung, die Eröffnung des neuen Kontos. Kleiner Tipp an dieser Stelle. Mehr als fünf aktive Konten sollten es am Ende dennoch nicht werden, denn das kann sich negativ auf die Schufa auswirken.

Die Kontoeröffnung ist heute teilweise schon komplett online möglich, dank Videoident.

Daueraufträge & Co ändern

Das wichtigste ist nun, den Geldeingang auf das neue Konto zu hinterlegen. In der Regel kann das mitunter auch etwas über einen Monat dauern. Je nach dem wie die Buchhaltung arbeitet. Daher rechtzeitig den Arbeitgeber beziehungsweise die Rentenkasse oder das Arbeitsamt über das neue Konto informieren. Darüber hinaus ist es nun wichtig Schreiben an die verschiedenen Einrichtungen zu senden, dass sich die Kontoverbindung ändert. Hier unbedingt einen Stichtag nennen, ab wann das Abbuchen auf dem alten Konto nicht mehr möglich sein wird.

Achtung: Auch an Institutionen denken, die nur einmal jährlich abbuchen!

Tipp: Kontoumzugsservice nutzen

Nicht alle Banken bieten diesen Dienst an, wenn es der Fall ist, dann ist es sinnvoll diesen zu nutzen. Dabei übernimmt das neue Kreditinstitut alle Daueraufträge und kümmerst sich somit um alle zuvor genannten Aufgaben.

Girokonto kündigen

Sobald der Geldeingang auf dem neuen Girokonto verbucht ist, ist der beste Zeitpunkt gekommen, um das Alte zu kündigen. Hier ist man an keine Fristen gebunden und kann mit einem formlosen Schreiben das Girokonto einfach kündigen.
Viele Banken bieten hierfür sogar Vorlagen, die schnell und einfach ausgefüllt werden können.

Vorsicht bei negativen Kontostand!

Ganz so einfach gestaltet sich die Kündigung nicht, wenn ein negativer Saldo ausgewiesen wird. Natürlich kann das Konto gekündigt werden, jedoch nur unter der Bedingung, dass der Saldo auf Null gebucht wird. Wer nicht in der Lage ist, dass innerhalb der kurzen Zeit umzusetzen, muss entweder mit seiner Bank einen Ratenkredit über den Saldo vereinbaren oder aber so lange das Girokonto beibehalten, bis es ausgeglichen ist.

Kündigung seitens der Bank

Eine Ausnahme zur Kündigung des Konto stellt die dauerhafte Ausschöpfung des Dispokredits dar. Hier kann das Konto selbstverständlich nicht einfach so gekündigt werden. Im schlimmsten Fall droht eher die Kündigung seitens der Bank.
In einem solch kritischen Fall ist es ratsam, sich parallel schnellstmöglich ein neues Girokonto zu eröffnen. Wichtig ist hier, dass es sich bei der neuen Bank möglichst nicht um ein Tochterunternehmen oder den reinen online Ableger der ursprünglichen Bank handelt. Das kann möglicherweise zu Komplikationen führen.

Fazit

Eine Girokonto unter ganz gewöhnlichen Umständen zu kündigen, ist in jedem Fall ein leichtes Spiel. Wichtig ist zu beachten, dass zunächst ein neues Girokonto eröffnet wird, beziehungsweise ein zweites, aktives Girokonto vorhanden ist, bevor das Alte gekündigt werden kann. Nur so kann die Wirtschaftlichkeit beibehalten werden. Komplizierter gestaltet sich es lediglich für Kunden mit einem negativen Saldo.