Banken machen häufig unterschiedliche Angebote für Girokonten und Gehaltskonten. Die Konditionen für letztere sind dabei häufig deutliche attraktiver und locker sogar mit Prämien. Doch wo genau liegen die Unterschiede und welche Details sollte man beachten?
Erklärung: das ist ein Girokonto
Das Girokonto ist die am häufigsten genutzte Variante eines Kontos. Im Fachjargon wird es als „Kontokorrentkonto“ bezeichnet, da es dazu dient gegenseitige Zahlungen abzuwickeln beziehungsweise zu verrechnen. Mindestens eine der involvierten Parteien ist ein Kaufmann, wobei diese Position automatisch durch die Bank selbst erfüllt wird. Mit der ständig zunehmenden Verbreitung des elektronischen Zahlungsverkehrs ist das Girokonto mittlerweile unverzichtbar geworden, um Zahlungen zu leisten oder zu empfangen.
Definition eines Gehaltskontos
Aus dem Girokonto ist mit dem Gehaltskonto eine Unterart herangewachsen. Das Gehaltskonto ist also nicht etwa das Gegenstück zum Girokonto, sondern eine leicht veränderte Art davon. Getreu seines Namens dient es ganz speziell dazu, die typischerweise monatlichen Gehaltszahlungen zu empfangen. Aus diesem Grund ist das Gehaltskonto auch nur für Arbeitnehmer und Beamte relevant, da Arbeitgeber und Selbstständige kein klassisches Gehalt beziehen.
Weil spätestens ab der industriellen Revolution immer mehr Unternehmen und Arbeitgeber darauf drängten, die Gehaltszahlungen fortan elektronisch abwickeln zu wollen, da die Bargeldauszahlung (Lohntüte) zu teuer war, wurde das Gehaltskonto zur willkommenen Erweiterung der Bankenleistungen.
Was haben beide Konten gemeinsam?
Die Reihe der Gemeinsamkeiten fällt weitaus größer als die der Unterschiede aus. So werden bei beiden:
- Online-Banking ermöglicht
- Zahlungen elektronisch verarbeitet
- eine Bank als Mittelsmann verwendet
- eine Identifikation beider Parteien erforderlich
- gegebenenfalls für einzelne Leistungen Gebühren erhoben
Die Gemeinsamkeiten umfassen außerdem zu weiten Teilen die typischen Geschäftsbedingungen sowie Rechtsgrundlagen. An dieser Stelle muss immer bedacht werden, dass jedes Gehaltskonto auch ein Girokonto ist. Es ist aber nicht jedes Girokonto auch ein Gehaltskonto.
Unterschiede zwischen Gehalts- und Girokonto: Leistungen und Zinsen
Gehaltskonten werden meist kostenfrei angeboten, wenn tatsächlich regelmäßig Gehälter aber einer gewissen Höhe eingehen. Die Höhe der Gehaltseingänge ist für gewöhnlich so niedrig bemessen, dass auch Geringverdiener noch von den laufenden Kosten befreit werden. Ein Girokonto hingegen ist in vielen Fällen kostenpflichtig, meist über eine laufende Kontoführungsgebühr, teilweise noch über Einzelleistungen wie Bargeldabhebungen oder Überweisungen. Selbstständige und Freiberufler unterliegen diesen Gebühren besonders häufig, da sie kein Gehaltskonto nutzen können.
Hinsichtlich der Karten- und Automatennutzung bestehen keine generellen Unterschiede, solche sind aber zwischen einzelnen Banken denkbar. Wer sich für Kreditkarten, häufige Bargeldabhebungen oder Zusatzleistungen interessiert, muss daher individuell zwischen Banken vergleichen.
Zinsen werden für gewöhnlich heutzutage bei keinen dieser Konten mehr gezahlt, was dem 0-Prozent-Leitzins der Europäischen Zentralbank geschuldet ist – dadurch ist es für Banken nicht mehr möglich Zinsen (teilweise) an Kunden weiterzugeben. In seltenen Fällen ist denkbar, dass für eine gewisse Einlage sowohl auf dem Giro- als auch dem Gehaltskonto Zinszahlungen erfolgen. Das ist aber sehr individuell und kann erneut nicht allgemein auf die Kontoform übertragen werden.
Der Dispokredit ist bei beiden Kontenformen verfügbar. Er ist das wohl teuerste Bankenprodukt überhaupt, weshalb eine Überziehung und Beanspruchung von diesem vermieden werden sollte. Generell ist er aber bei beiden Kontenformen verfügbar, da die Bank an diesem erheblich Geld verdient. Seine tatsächliche Höhe kann variieren. Denkbar ist, dass er bei Gehaltskonten höher ausfällt, da hier regelmäßige Geldeingänge über das Gehalt sichergestellt sind. Selbiges wird auch genutzt, um die Höhe zu ermitteln – meist sind drei volle Nettogehälter als Dispokredit verfügbar.
Prämien und Rechtsstand als weitere Unterschiede
Ein weiterer Unterschied zeigt sich bei den Prämien. Gehaltskonten werden oftmals mit wesentlich besseren Prämien beworben, da die Bank bereits weiß, dass ein regelmäßiger signifikanter Geldeingang mit dem neuen Kunden verbucht werden kann. Für klassische Girokonten gibt es heutzutage indes kaum noch Prämien, sollten diese nicht zusammen mit Zusatzleistungen eröffnet werden.
Beim Rechtsstand ist zu beachten, dass das Gehaltskonto auf Wunsch des Inhabers zu einem P-Konto umgewandelt werden kann. Dieses Pfändungsschutzkonto ist beispielsweise während einer Privatinsolvenz relevant und soll den Kontoinhaber davor schützen, durch anderweitige Pfändungen unter das Existenzminimum zu fallen.