Anonyme Debit Card: Worauf bei einem Anbieter achten?

Die anonyme Debit Card genießt in Deutschland eine rege Nachfrage. Jedoch gibt es auch einige schwarze Scharfe und den Anbietern. Daher sollten Verbraucher wissen, worauf Sie bei der Suche nach einem passenden Angebot achten sollten.

anonym
© NAN / Fotolia

Für viele Verbraucher ist diese Prepaidkarte eine optimale Alternative gegenüber der herkömmlichen Kreditkarte. Allerdings steht diese Variante seit jeher in Verruf.

Grund dafür ist die meist falsche Interpretation der angebotenen Leistungen. Viele gehen weiterhin davon aus, dass eine Debit Card ebenso wie eine echte Kreditkarte funktioniert. Dazu gehört insbesondere ein verfügbarer Kreditrahmen. Diese Vorstellungen gehen jedoch weit an der Realität vorbei.

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Vorab: Was dieses Zahlungsmittel wirklich leistet

Im Gegensatz zur Kreditkarte funktioniert die anonyme Debit Card auf Guthaben-Basis. Das heißt, die Nutzer haben keine Möglichkeit mit dieser Karte in den Minus-Bereich zu rutschen. Vor ihrer Benutzung muss sie mit Geld aufgeladen werden. Dies geschieht in der Regel durch eine einfache Banküberweisung.

Erst, wenn die Debitkarte aufgeladen wurde, kann sie auch genutzt werden. Sobald das verfügbare Guthaben aufgebraucht ist, muss eine erneute Aufladung erfolgen oder die Nutzung wird eingeschränkt. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass vor der Kartenvergabe weder eine Schufa- noch eine Bonitäts-Prüfung erfolgt. Aufgrund dessen ist die anonyme Debit Card auch für jeden erhältlich.
Anonym wird die Karte dadurch, dass sie in keinerlei Verbindung mit dem Bankkonto des Inhabers steht. Die Hausbank erfährt nichts von diesem Besitz. Auch mögliche Gläubiger erfahren nichts von der vorhandenen Karte, was nicht zuletzt daran liegt, dass weder eine Schufa-Auskunft, noch eine Schufa-Eintragung erfolgt.

Was allerdings nicht möglich ist, sind Debitkarten, die keinen Namen enthalten und dessen Chip keine personenbezogenen Daten übermittelt. Das liegt insbesondere daran, dass beispielsweise Staatsanwaltschaften bei einem Gerichtsverfahren Kreditkartendaten benötigen könnten. Etwa zum Beweis eines Alibis.

Einige seriöse Anbieter in Deutschland

Innerhalb Deutschlands gibt es mittlerweile unterschiedliche Anbieter von anonymen Debit Cards. Beispielsweise die Debit Card AG. Außerdem gibt es Dienstleister wie Cristal Card, Payango, Net+, Voice Cash oder Kalixa. Auch der bekannte Online-Zahlungsdienst Money Bookers bietet seinen Kunden diese Prepaidkarten an. Dabei gilt zu beachten, dass alle Anbieter eines gemeinsam haben. Sie arbeiten nicht mit den großen deutschen Banken und Kassen zusammen, sondern agieren zumeist als eigenes Unternehmen.

Seriöse von unseriösen Angebote unterscheiden

Bei der Auswahl einer passenden Debit Card sollte allerdings einiges beachtet werden. Allem voran muss das Angebot seriös sein. Mittlerweile stellen sich aber zunehmend Unternehmen vor, die unseriös arbeiten und ihren Kunden vielfältige, unerfüllbare Versprechen machen. Grundsätzlich gibt es jedoch unterschiedliche Kriterien, nach denen ein seriöser Anbieter ausgewählt werden kann:

  1. Das Angebot sollte nicht ohne Schufa-Prüfung oder Eintragung angeboten werden, wenn ein angeblicher Kreditrahmen vorhanden ist.
  2. Die Debit Card sollte nicht als vollständig anonym – ohne Namen und ohne auslesbaren Chip – bezeichnet werden.
  3. Der Kartenantrag sollte keinen sonstigen, zusätzlichen Vertragsabschluss erfordern. Etwa für ein vorgeschriebenes Versicherungsprodukt.
  4. Die Karte sollte idealerweise von einem deutschen Anbieter stammen, dessen Identität lückenlos verfolgt werden kann. Impressumsangaben sollten somit nicht nur aus Postfachangaben bestehen.
  5. Die entstehenden Kosten und Gebühren sollten sich im Rahmen halten und dem Angebot entsprechend gestaltet sein.

Idealerweise empfiehlt es sich, vor Abschluss eines Vertrages für eine anonyme Debit Card einen Vergleich der unterschiedlichen Angebote zu machen. Insbesondere, da auf diese Weise die Kosten und Gebühren miteinander verglichen werden können und günstige von teuren Angeboten unterschieden werden können. Dabei sollte ein besonderes Augenmerk auf die Einrichtungs- oder auch Freischaltungsgebühr gelegt werden. Ebenso sind die anfallenden Gebühren für Bargeldabhebungen, bargeldloses Bezahlen und Auslandseinsätze zu beachten.