Haushaltskonto

Paar mit Haushaltskonto
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Das Haushaltskonto fungiert als eine bequeme Haushaltskasse im Rahmen eines eigenen Girokontos. Es wird also bei einem gemeinsamen Haushalt mit dem Partner oder in einer WG genutzt. Durch das Haushaltskonto entsteht so für alle mehr Transparenz, während gemeinsame Kosten auch gemeinsam beglichen werden.

Funktionsweise und Sinn von einem Haushaltskonto

Genau genommen handelt es sich bei einem Haushaltskonto um ein einfaches Girokonto. Es ist also möglich damit Geld zu empfangen, Überweisungen zu tätigen und auch Geld abzuheben. Ebenso ist es möglich daran Kreditkarten anzubinden, die dann von dem Kontostand des Haushaltskontos abbuchen, oder aber Lastschriften zu veranlassen. Im direkten Vergleich zum Girokonto einer einzelnen Person entstehen, zumindest mit Hinblick auf die Möglichkeiten, keine Unterschiede.

Der große Unterschied von einem Haushaltskonto ist der Umstand, dass anders als beim Girokonto nicht nur eine Person als Kontoinhaber angeführt wird. Wie die Bezeichnung dieses Kontos bereits deutlich macht, dient es zur Verwaltung der Finanzen in einem Haushalt – der nun einmal gewöhnlich aus mehr als nur einer Person besteht. Im Fachjargon wird das Haushaltskonto daher auch als ein Gemeinschaftskonto bezeichnet.

Ziel des Haushaltskontos ist es in den meisten Fällen die Finanzen zu bündeln. Das macht dann Sinn, wenn in einem Haushalt Kosten entstehen, die durch alle Bewohner gleichmäßig zu tragen sind. Ob es sich hierbei um eine Partnerschaft mit dem Lebensgefährten oder eine Wohngemeinschaft unter Studenten handelt, ist dabei nebensächlich.

Typische Kosten, die durch ein Haushaltskonto beglichen werden, sind beispielsweise:

  • Kosten für den Internet- und Telefonvertrag
  • Kosten für Strom
  • Für Nachzahlungen oder Erstattungen der Nebenkosten in Mietwohnungen
  • Für die Rundfunkgebühr

Diese Positionen sind nur als Beispiel zu verstehen, entstehen aber für gewöhnlich in jedem Haushalt und werden auch für diesen erhoben, statt für eine einzelne Person. Deshalb ist es sinnvoll, wenn diese auch zusammen gezahlt und von einem gemeinsamen Konto abgebucht werden. Selbstverständlich könnte so ein Haushaltskonto auch genutzt werden, um beispielsweise gemeinschaftliche Investitionen zu tätigen, allen voran teure Geräte, die von allen Bewohnern genutzt werden – wie eine Waschmaschine oder einen neuen Kühlschrank.

Vorteile von einem Haushaltskonto

Alle Vorteile des Haushaltskontos spinnen sich um die vereinfachte und besonders übersichtliche Buchung der einzelnen Beträge. Außerdem ist zu beachten, dass natürlich weiterhin jede Person im Haushalt ihr eigenes Girokonto unterhält. Das Haushaltskonto ist immer nur eine Ergänzung, nicht aber ein vollständiger Ersatz.

Vorteile, die sich durch die Handhabung ergeben, sind durchaus zahlreich:

  • Es kommt zu keinem Durcheinander mehr, wenn laufende Kosten durch zwei oder mehr Personen geteilt werden müssen
  • Es verhilft allen Bewohnern einen besseren und transparenten Überblick über die Finanzen des Haushalts zu haben
  • Sie ersparen sich lästige Hin- und Herbuchungen, z. B. wenn ein Bewohner die Miete komplett zahlt und alle anderen ihm ihren Anteil überweisen müssen
  • Es bleiben alle Vorteile erhalten, die Sie bereits von Ihrem eigenen Girokonto kennen
  • Gemeinschaftliche Kosten lassen sich ganz bequem gemeinsam tilgen

Der letzte Punkt spielt beim Haushaltskonto eine Schlüsselrolle. Letztlich ist dieses natürlich nur dann interessant, wenn es tatsächlich Kosten gibt, die gemeinsam beglichen werden. Sofern das der Fall ist, gewinnt das Haushaltskonto viele wichtige Vorteile und ermöglicht insgesamt eine viel einfachere, transparente und bequeme Abwicklung dieser Kosten.

Unterscheidungen zwischen „Und-“ und „Oder-Konto“

Verwaltung der Haushaltskasse
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Jedes Gemeinschaftskonto, an das mehrere Kontoinhaber geknüpft ist, kann wahlweise als „Und-“ oder als „Oder-Konto“ geführt werden – das gilt ebenso für das hier angesprochene Haushaltskonto. Vorweg darf bereits gesagt werden: Der Großteil aller Haushaltskonten wird als „Oder-Konto“ geführt, einfach weil die Handhabung von diesem wesentlich unkomplizierter ist.

Bei einem „Oder-Konto“ bekommt jede in dem Haushaltskonto eingetragene Person eine Einzelverfügungsberechtigung. Das bedeutet, dass jede Person ohne das Einverständnis alle anderen Personen Überweisungen tätigen oder Geldabhebungen durchführen kann. Entsprechend ist bei dem „Oder-Konto“ auch ein gewisses Vertrauensverhältnis notwendig, was bei Lebensgemeinschaften in der Regel gegeben ist und auch bei Wohngemeinschaften kein Tabu darstellen muss. Dennoch sollte sich jede bei dem Konto eingetragene Person im Klaren darüber sein, dass alle anderen Personen jederzeit über das komplette Guthaben des Kontos verfügen können.

Das „Und-Konto“ ist das Gegenstück dazu, bei diesem gibt es keine Einzelverfügungsberechtigungen. Folglich muss jede Transaktion, egal ob Geld abgehoben oder eine Überweisung getätigt wird, von allen auf dem Konto eingetragenen Personen bestätigt werden. Der Vorteil daraus ist leicht ersichtlich, denn die beim „Oder-Konto“ erforderliche Vertrauensbasis ist bei dem „Und-Konto“ nicht mehr notwendig. Keine Person kann einzeln über das gesamte Guthaben verfügen, für jede Transaktion wird die Zustimmung aller Personen benötigt. Der große Nachteil ist ebenfalls kein großes Geheimnis: Die Handhabung ist ausgesprochen kompliziert, denn für alles werden jeweils alle Personen benötigt – ganz egal wie klein oder groß die Überweisung oder Geldabhebung ist.

Da das „Und-Konto“ nicht nur sehr selten in der Praxis von Banken angeboten wird, sondern auch die Handhabung dessen zeitaufwändig und fordernd ist, entscheiden sich die meisten Personen dazu ihr Haushaltskonto als „Oder-Konto“ zu führen. Zu beachten ist außerdem, dass beim „Und-Konto“ auch mehr Aufwand für die Bank entsteht, weshalb diese Konten mitunter eine nicht so schlanke Kostenstruktur wie ihr Gegenstück aufweisen.

Achtung: Ein Oder-Konto kann von Gläubigern vollständig gepfändet werden, auch wenn nur ein Kontoinhaber verschuldet ist. Bei einem Und-Konto ist das nicht möglich, die Gläubiger können dann nur anteilig pfänden, wenn alle Kontoinhaber nachweisen können, dass ihnen ein gewisser Anteil vom Haushaltskonto gehört.

Regelungen im Erbfall

Junge Leute in Wohngemeinschaft
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Wird das Haushaltskonto als „Und-Konto“ geführt, können Erben nur bei gegenseitiger Zustimmung auf das Guthaben zugreifen. Insbesondere wenn zwischen Erben keine ausreichend große Vertrauensbasis besteht, kann das Haushaltskonto als Erbe auch als „Und-Konto“ fortgeführt werden. Bei einem „Oder-Konto“ treten die Erben automatisch an die Stelle, die der Verstorbene im Haushaltskonto ausgefüllt hat. Folglich haben sie einen Anspruch auf seinen Teil des Guthabens, der durch die anderen Kontobesitzer an die Erben ausgezahlt werden muss.

Die Regelungen zur Erbschaft sind sowohl zwischen Paaren als auch in Wohngemeinschaften zu berücksichtigen, insbesondere wenn sich für gewöhnlich etwas mehr Geld auf dem Haushaltskonto befindet.

Berücksichtigung der steuerlichen Handhabung

Bevor Sie ein Haushaltskonto eröffnen, sollten Sie sich über die steuerliche Behandlung von diesem bewusst sein, insbesondere was den sogenannten „Freistellungsauftrag“ anbelangt. Der Gesetzgeber erlaubt eine Steuerfreiheit auf aktuell 801 Euro jährlich, die durch Kapitalanlagen, Wertpapierverkäufe oder Zinsen erzielt werden. Damit der Steueranteil von 25% nicht einfach einbehalten wird, lässt sich bei jeder Bank ein Freistellungsauftrag einrichten. Beim Haushaltskonto aber ist das nur verheirateten Paaren möglich!

Wohngemeinschaften, die sich für ein Haushaltskonto entscheiden, können diesen Freistellungsauftrag nicht für sich nutzen. Sie müssten die abgeführten Steuern später separat über die Einkommenssteuererklärung zurückfordern. Da heutzutage, bedingt durch den historischen Niedrigzinssatz der Europäischen Zentralbank, kaum noch Zinsen auf Girokonten gezahlt werden, ist dieses Problem nicht mehr so präsent wie noch vor zwanzig Jahren. Eine Lösung kann außerdem sein, die Verwendung vom Haushaltskonto strikt einzuschränken, damit keine Kapitalerträge darüber erzielt und ausgewiesen werden.

Eheleute hingegen sollten, wenn sie Zinsen oder vergleichbare Erträge auf das Konto beziehen, an den Freistellungsauftrag denken. Dieser kann in seiner Höhe beliebig festgelegt werden. Es ist also auch möglich, auf dem Haushaltskonto beispielsweise nur 202 Euro Freistellungsauftrag einzurichten, während beide Eheleute auf ihrem eigenen Girokonto die verbleibenden 700 Euro pro Kopf behalten.

Das richtige Haushaltskonto finden

Wie bereits eingangs dargelegt, handelt es sich hierbei um ein klassisches Girokonto. Deshalb spielen die Konditionen eine entscheidende Rolle, auch wenn beispielsweise die Kosten effektiv durch alle Inhaber des Kontos geteilt werden. Wenn Sie sich für ein Haushaltskonto entscheiden, sollten Sie den Markt der verfügbaren Banken sondieren. Allgemeine Funktionen, wie beispielsweise ein Zugang zum Online- oder App-Banking, sind heutzutage der Standard. Deshalb sind diese Konditionen besonders wichtig:

  • idealerweise kostenfreie oder zumindest sehr günstige Kontoführung
  • keine Kosten für Lastschriften und Überweisungen, die mobil oder im Internet getätigt werden
  • idealerweise mindestens frei kostenfreie Girokarten
  • möglicherweise auch ein oder zwei kostenfreie Kreditkarten

Normalerweise sollte das Haushaltskonto nicht in den negativen Bereich kommen, falls diese Gefahr dennoch droht, sollte auf einen möglichst niedrigen Dispozins geachtet werden. Außerdem müssen Sie natürlich sicherstellen, wenn häufiger damit Geld abgehoben wird, dass in Ihrer Nähe auch Automaten und Filialen existieren, wo Sie und alle anderen Kontoinhaber das kostenlos können.

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