Gemeinschaftskonto

Paar lebt zusammen
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Das Gemeinschaftskonto ist ein „Konto für Zwei (oder mehr)„. Es läuft also auf den Namen zweier oder mehrerer Kontoinhaber, die auch alle das darauf befindliche Guthaben verwalten können. Dabei gibt es einiges zu beachten – z.B. ob es als Und- oder als Oder-Konto geführt wird.

Was wird unter dem Begriff „Gemeinschaftskonto“ verstanden?

Es handelt sich hierbei um ein Girokonto, das sich von klassischen Girokonten abhebt, da zwei eingetragene Kontoinhaber existieren. Es widmet sich also einer Gemeinschaft, die zusammen Geldgeschäfte abwickeln und über gemeinsame Guthaben verwalten möchte. Da sich das Gemeinschaftskonto an Paare richtet, stellen einige Banken die Anforderung, dass beide Kontoinhaber die identische Anschrift vorweisen.

Da es im Grunde genommen ein Girokonto darstellt, lassen sich über das Gemeinschaftskonto gleichermaßen Geldabhebungen sowie Überweisungen erledigen. Interessant ist es insbesondere für Kostenpositionen, die sich Paare für gewöhnlich teilen. Das könnten zum Beispiel sein:

  • die Miete
  • Kosten für Strom und Nebenkosten
  • gemeinschaftliche Verträge wie Versicherungen, Handy und Internet/Telefon

Unter diesem Gesichtspunkt wird die Abwicklung solcher Geldgeschäfte mit dem Gemeinschaftskonto erleichtert, da Beträge nicht mehr umständlich vollständig von einer Person überwiesen und dann untereinander aufgeteilt werden müssen.

Voraussetzungen für ein Gemeinschaftskonto

Wohngemeinschaft
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Das Konto ist für gewöhnlich komplett neu zu eröffnen. Es ist in den allermeisten Fällen daher nicht möglich, einfach ein bestehendes Girokonto umzuwandeln. Ob beide Kontoinhaber die identische Anschrift vorweisen müssen, ist hingegen Sache der Bank. Eine Ehe muss jedoch für gewöhnlich nicht bestehen. Unverheiratete Paare können das Gemeinschaftskonto also ebenfalls nutzen.

Denkbar wäre in diesem Sinne sogar, wenn eine Wohngemeinschaft ein Gemeinschaftskonto eröffnet und unterhält. In der Praxis ist das bei zweckmäßigen WGs aber normalerweise nicht der Fall. Wird es dennoch genutzt, könnten Mietzahlungen und Co. damit einheitlich und komfortabler abgewickelt werden.

Unterscheidung zwischen Und- sowie dem Oder-Konto

Das größte Unterscheidungsmerkmal zwischen Gemeinschaftskonten liegt in ihrer Ausrichtung: die wahlweise als Und- oder als Oder-Konto erfolgen kann. Die Begriffe widmen sich den Rechten, die jeder einzelne Kontoinhaber besitzt. Eine überwiegende Mehrheit aller Gemeinschaftskonten wird als Oder-Konto geführt, da das Und-Konto in der Praxis einige komplizierte Hürden mit sich bringt.

Oder-Konto

Bei einem Oder-Konto können Geldgeschäfte von einer Person erledigt werden, ohne dass die zweite Person dafür anwesend oder ihre Zustimmung geben muss. Es basiert also auch auf dem Vertrauen untereinander. Ein weiterer Grund, warum es in zweckdienlichen Wohngemeinschaften, ohne Beziehung untereinander, normalerweise nicht genutzt wird.

Das Oder-Konto offeriert beiden Kontoinhabern damit ein Höchstmaß an Flexibilität. Während ein Partner gerade an der Tankstelle mit EC-Karte zahlt, könnte eine andere Person in der Bank Geld abheben – jeweils ohne die Zustimmung der anderen Seite. Der offensichtliche Nachteil ist, dass ein hohes Maß an Vertrauen erforderlich ist, da jeder einzelne Kontoinhaber jederzeit über die komplette Summe auf dem Konto verfügen kann.

Nur bei einzelnen Leistungen und Aufgaben ist die Zustimmung beider Parteien erforderlich. So beispielsweise bei der Kündigung oder Einrichtung eines Dauerauftrages. Ebenso verlangt die Bank die Unterschrift von beiden Parteien, wenn über das Gemeinschaftskonto ein Kredit aufgenommen wird.

Und-Konto

Paar beim Umzug in Wohnung
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Die Alternative ist das Und-Konto, wo dieses Vertrauen zwar nicht notwendig ist, in der Praxis aber ein komplizierter Zahlungsverkehr entsteht. Für jede Transaktion, die das Gemeinschaftskonto betrifft, ist die Zustimmung beider Kontoinhaber erforderlich. Daraus ergibt sich offensichtlich ein großer Nachteil mit Hinblick auf die Flexibilität, denn diese ist für eine einzelne Partei nicht gegeben. Beide Kontoinhaber müssen zu jedem Zeitpunkt alles gemeinsam erledigen.

So behalten beide Parteien zwar die volle Kontrolle über das Guthaben, können aber alleine keinerlei Transaktionen oder Geldgeschäfte abwickeln. Da somit ein beachtlicher Teil des praktischen Nutzens verloren geht und das Konto außerdem mit einem hohen Verwaltungsaufwand für die Bank verbunden ist, bieten die meisten Geldhäuser gar kein Und-Konto an. Weitere Schwierigkeiten können bei einem plötzlichen Todesfall zustande kommen. Der hinterbliebene Kontoinhaber wäre dann nicht alleiniger Nutzer mitsamt allen Rechten, sondern würde sich das Konto stattdessen mit den eingetragenen Erben teilen.

Vorteile und Nachteile von einem Gemeinschaftskonto

Die Entscheidung, sich fortan Geldgeschäfte zu teilen, sollte wohlüberlegt sein. Das Gemeinschaftskonto hat mehrere Vor- und Nachteile.

Vorteile:

  • bei gemeinsamen Rechnungen und Zahlungen weitaus komfortabler als zwei einzelne Girokonten
  • schafft Übersicht in der Haushaltskasse
  • bietet mehr Flexibilität
  • etwaige Gebühren, die die Bank erhebt, werden geteilt
  • Leistungen sind mitunter auf zwei Kontoinhaber ausgerichtet, so beispielsweise in Form von zwei kostenfreien Kreditkarten oder einer günstigeren Partnerkarte

Nachteile:

  • es muss eine ausreichend hohe Vertrauensbasis existieren, um das auf dem Konto befindliche Vermögen uneingeschränkt zu teilen
  • bei einer Pfändung einer Partei ist automatisch das Gemeinschaftskonto betroffen, auch wenn die zweite Partei nicht gepfändet wird
  • es besteht, im Gegensatz zu Einzelkonten, keine Möglichkeit das Gemeinschaftskonto in ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) umzuwandeln
  • die Und-Konto-Variante ist in der Praxis mit vielen komplizierten Hürden verbunden und negiert damit einen Großteil der eigentlichen Vorzüge des Gemeinschaftskontos

Des Weiteren kann ein Gemeinschaftskonto in Ausnahmefällen Stolpersteine mit sich bringen. Wenn beispielsweise ein Kontoinhaber eine große Summe auf das Konto einzahlt, könnte die Hälfte davon für den zweiten Kontoinhaber eventuell als Schenkung gewertet werden, woraufhin sich das Finanzamt mit Steuerforderungen melden würde. Ein Gemeinschaftskonto wird daher in aller Regel ergänzend zu dem Einzelkonto betrieben, welches jeder weitere Kontoinhaber/Partner immer noch unterhält.

Zu Konditionen und Leistungen beim Gemeinschaftskonto

Die Konditionen des Kontos decken sich weitestgehend mit denen von Girokonten. Schließlich handelt es sich bei den Gemeinschaftskonten auch um Girokonten, nur eben mit zwei, statt einem Kontoinhaber(n). Bei einem Vergleich der potentiell in Frage kommenden Gemeinschaftskonten ist daher darauf zu achten, dass das Konto möglichst viele Leistungen bei möglichst geringen oder gänzlich ausbleibenden Kosten bietet:

  • im Idealfall entfällt die Kontoführungsgebühr
  • möglichst breit angelegtes Automatennetz
  • ausgeprägtes Filialnetz, sofern dieses zum Banking genutzt wird
  • Unterstützung von Mobile-Payment-Diensten wie Google oder Apple Pay
  • mindestens eine kostenfreie Kreditkarte, eventuell noch eine zweite kostenfreie Karte für den Partner

Welche Leistungen wichtig sind, bestimmt auch die Nutzung des Gemeinschaftskontos. Wer dieses lediglich zum Bezahlen gemeinschaftlicher Rechnungen nutzt, muss Kreditkarten nicht zwangsläufig Beachtung schenken. Wird es hingegen aktiver genutzt, können diese Sinn machen. Sollte der Dispokredit genutzt werden oder besteht die Chance, dass solch eine Überziehung eintritt, spielt ein möglichst niedriger Dispozins ebenfalls eine Rolle. Zwei kostenfreie EC-Karten, eine für jeden Inhaber, sind normalerweise immer enthalten. Die Kontogebühr sollte nach Möglichkeit nicht erhoben werden. Vor allem wer auf ein Filialnetz verzichten kann, findet in Direktbanken eine günstigere Lösung.

Mit guten Konditionen ausgestattet, wird das Gemeinschaftskonto zu einer attraktiven Variante für Paare und Eheleute, die entweder vollständig oder teilweise einen gemeinsamen finanziellen Haushalt führen möchten. Separate, einzelne Girokonten ersetzt dieses nicht zwangsläufig. Es versteht sich weitestgehend als Ergänzung. Größere Vermögenssummen, die einem Partner gehören, können also weiterhin separat auf Konten lagern, auf die nur diese Person Zugriff hat. Um tatsächlich alle Vorzüge von einem Gemeinschaftskonto zu nutzen und weil diese Variante weitaus stärker verbreitet ist, empfiehlt sich die Eröffnung von einem Oder-Konto.

Die verschieden Typen von Girokonten:
ZweitkontoStudentenkontoGemeinschaftskonto
GehaltskontoPartnerkontoGeschäftskonto
Haushaltskonto

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