Das richtige Girokonto für Paare (Gemeinschaftskonto)

glückliches Paar
© ivanko80 / Fotolia

Für Paare die zusammenleben ist es durchaus von Vorteil ein gemeinsames Girokonto zu eröffnen um damit gemeinsame Kosten, wie Miete oder Haushaltskosten, zur verwalten. Für einen solchen Zweck bietet sich in der Regel ein sogenannten Gemeinschaftskonto an.

Was überhaupt ist ein Gemeinschaftskonto?

Wie der Name bereits zum Ausdruck bringt, wurde diese Form der Girokonten speziell für Gemeinschaften entwickelt, was sich aber nicht nur zwingend auf Paare bezieht, sondern beispielsweise auch bei Erbgemeinschaften oder sogar WGs mit großem Vertrauensverhältnis. Immer sollten Sie hierbei berücksichtigen, dass ein Vertrauensverhältnis in der Partnerschaft ebenfalls gegeben sein sollten, denn bei einem Gemeinschaftskonto kann Ihr Partner jederzeit über das gesamte Guthaben auf dem Konto verfügen. Derartige Gemeinschaftskonten können übrigens nicht nur für klassische Girokonten, sondern beispielsweise auch bei Tagesgeldkonten oder Depots genutzt werden. Alternative findet man diese Kontoform auch unter dem Begriff Partnerkonto.

Aus rechtlicher Sicht besteht ein großer Unterschied zwischen dem Gemeinschafts- und dem Einzelkonto: die Zahl der tatsächlichen Inhaber. Stellen Sie für ein bestehendes Girokonto eine Vollmacht für den Partner aus, bleiben Sie weiterhin der einzige Inhaber, der Partner hat dann lediglich Zugriff auf das Konto. Bei einem Gemeinschaftskonto gibt es hingegen mindestens zwei Kontoinhaber, die folglich auch die identischen Rechte und Pflichten besitzen. Folglich treten sie gesamtschuldnerisch für den Gegenüber ein.

Unterschiede existieren wiederum bei den Eigenschaften des Gemeinschaftskontos, welches wahlweise als „UND-“ oder „ODER-“ Konto betrieben wird. Bei einem ODER-Konto reicht für Transaktionen die Zustimmung eines eingetragenen Inhabers, zum Beispiel von Ihnen „ODER“ Ihrem Partner. Bei einem UND-Konto müssen hingegen beide Parteien zustimmen, was in der Praxis natürlich relativ kompliziert ist und sich nicht zwingend für den alltäglichen Zahlungsverkehr eignet. Banken eröffnen die Gemeinschaftskonten daher im Regelfall als ODER-Konto.

Aspekte bei denen die Zustimmung als Paar benötigt wird:

  • beim Ändern der Wohnanschrift
  • bezüglich der Haftung bei einer Überziehung
  • ein Widerruf von Vollmachten
  • Einrichtung vom Dispo

Die Kündigung des Gemeinschaftskontos setzt natürlich ebenso die Zustimmung bei der Parteien voraus. Von Vorteil ist solch ein Gemeinschaftskonto hinsichtlich seiner Rahmenbedingungen übrigens auch im Ernstfall. Verstirbt der Partner, kann sein Gegenüber weiterhin als Inhaber auf das Konto zugreifen.

Welche Konditionen sind für Paare besonders wichtig?

Paar mit Konto und Kreditkarte
© diego cervo / Fotolia

Damit solch ein Konto tatsächlich Sinn macht, muss es natürlich elementare Vorteile gegenüber dem Einzelkonto vorweisen. Deshalb kommen diese Gemeinschaftskonten, welche als Girokonto für Paare genutzt werden, mit einigen weiteren Extras und sinnvoll ausgerichteten Konditionen. So sind beispielsweise immer zwei EC-Karten zur Abhebung von Bargeld und zum Zahlen an der Kasse enthalten. Im Regelfall bieten leistungsstarke Girokonten zusätzlich noch zwei Kreditkarten an, wobei diese nicht zwingend gleichgestellt sind – es kann also sein, dass der Partner die primäre Kreditkarte besitzt, während die „bessere Hälfte“ dann die Partner-Kreditkarte nutzt. Praktische Unterschiede macht das aber keine.

Sinnvoll ist in Verbindung mit den Kreditkarten auch, dass weiterer Schutz geliefert wird, zum Beispiel dank enthaltener Versicherungen, welche über die Kreditkarten laufen. Diese sollten bei einem Girokonto für Paare und den Karten natürlich immer für beide Partner gelten und diese gleichberechtigt behandeln. Das verfügbare Limit orientiert sich üblicherweise am Einkommen beider Partner. Von Vorteil ist hierbei, dass so auch finanziell schwächer gestellte Menschen eine Kreditkarte und einen entsprechenden Verfügungsrahmen erhalten, wenn der Partner gut verdient und die Karten auf einem Gemeinschaftskonto laufen.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass das Gemeinschaftskonto normalerweise als drittes Girokonto betrieben wird, beide Partner also weiterhin ihr eigenes Konto behalten. Genau aus diesem Grund sollte ein Gemeinschaftskonto auch unbedingt eine kostenlose Kontoführung vorweisen, anderenfalls entstehen zusätzlich zum eigenen Girokonto weitere, eigentlich vermeidbare Kosten. Ein Zugang zum Online-Banking ist heutzutage der Standard und gehört natürlich ebenso dazu, damit beide eingetragenen Partner jederzeit einen Überblick über Transaktionen und Umsätze erhalten.

Für welche Kostenpositionen können Paare das Girokonto für Paare nutzen?

Idealerweise für alle Ausgaben, die sich das Paar gemeinschaftlich im Zuge ihrer Beziehung teilen. Das könnten unter anderem die folgenden Kosten sein:

  • die Miete oder Zahlungen für das Haus
  • Internet, Telefon und Strom
  • Kabelanschluss sowie Rundfunkbeitrag (GEZ)
  • gemeinschaftliche Versicherungen
  • gemeinsame Anschaffungen wie Möbel oder generell Einkäufe

Es obliegt im Zuge dessen Ihnen, ob Sie solch ein Girokonto für Paare für einzelne Ausgaben nutzen möchten. Diesen Umstand müssen Paare stets unter sich ausmachen, idealerweise natürlich vor der Eröffnung eines solchen Gemeinschaftskontos.

Weitere wichtige Aspekte

Neben der kostenfreien Kontoführung, die unbedingt gegeben sein sollte, könnte auch eine Verzinsung die Entscheidung beeinflussen, insbesondere da sich auf dem Gemeinschaftskonto meist ein höheres Guthaben als auf einem Einzelkonto befindet. Zwar bewegen sich die Zinsen aufgrund der EZB-Leitzinsen aktuell eher um den Nullpunkt, das könnte sich aber in Zukunft ändern. Teilweise bieten Banken beim Girokonto für Paare zudem noch andere Extras an, unter anderem Cashback-Programme, Gewinnspiele oder Neukundenboni.

Das richtige Girkonto für jeden Nutzer:
BeamteEinzelunternehmerSelbständige
Auszubildende (Azubis)KinderVereine
StudentenFirmenPaare
RentnerSchülerEnkel
BerufsanfängerJunge Leute