
Ein Girokonto für Kinder unterscheidet sich in einem Punkt fundamental von jedem Erwachsenenkonto: Es kann gar nicht erst ins Minus geraten. Kein Dispo, keine Überziehung, keine Schulden – dafür aber klare Altersgrenzen, ab denen sich schrittweise ändert, was das Kind selbst darf.
Kinderkonten sind bei den meisten Banken vollständig kostenlos, solange kein Dispo und keine vollwertigen Erwachsenenleistungen dazukommen (Stand: Juli 2026). Der eigentliche Denkfehler vieler Eltern liegt woanders: Jedes Kind hat ab Geburt einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr (Stand 2026) – unabhängig vom Freibetrag der Eltern. Ohne eigenen Freistellungsauftrag zieht die Bank trotzdem pauschal Abgeltungssteuer von den Zinsen ab, auch wenn das Kind gar keine Steuern zahlen müsste.
Ein gutes Kinderkonto wächst mit dem Kind mit – von der Guthabenbasis ohne Karte bis zur ersten eigenen EC-Karte im Teenageralter, aber immer ohne die Möglichkeit, ins Minus zu geraten.
| Kriterium | Einordnung für Kinder |
|---|---|
| Typischer Kontobedarf | Geldgeschenke, Taschengeld, ab dem Teenageralter erster Nebenjob-Lohn |
| Größte Kostenfalle | Stiller Übergang in ein gebührenpflichtiges Erwachsenenmodell nach der Volljährigkeit |
| Wichtigstes Auswahlkriterium | Vollständige Kostenfreiheit und Ausschluss von Dispo/Überziehung |
| Voraussetzung/Nachweis-Besonderheit | Zustimmung aller Sorgeberechtigten bei Eröffnung, Vollmacht bleibt bis 18 bei den Eltern |
| Sinnvolle Kontomodelle | Kinder-/Taschengeldkonto auf Guthabenbasis, Jugendkonto ab Teenageralter |
| Eher nicht sinnvoll | Paket-/Premiumkonto mit Monatsgebühr, jedes Modell mit Dispomöglichkeit |
Die drei wichtigsten Punkte für Kinder
1. Das passende Alter hängt vom Umgang mit Geld ab, nicht vom Kalender
Bis etwa sieben Jahre ist ein eigenes Konto meist noch nicht sinnvoll, da Kindern der Umgang damit noch nicht zuzutrauen ist. Üblich ist ein erstes Konto ab der Einschulung oder etwa der zweiten bis dritten Klasse – zunächst ohne vollwertige EC-Karte, mit Bargeldabhebungen nur gemeinsam mit den Eltern in der Filiale (Stand: Juli 2026). Erst im Teenageralter kommt eine vollwertige Karte dazu, weiterhin aber ohne jede Dispomöglichkeit.
💡 Tipp: Vor der Volljährigkeit lohnt es sich, Begriffe wie Dispozinsen und Überziehungszinsen mit dem Kind gemeinsam durchzugehen – auch wenn das eigene Konto sie noch nicht betrifft. Das bereitet auf das spätere vollwertige Girokonto vor, ohne dass dabei ein reales Kostenrisiko besteht.
2. Der eigene Sparerpauschbetrag des Kindes wird oft übersehen
Jedes Kind hat ab Geburt einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr (Stand 2026) – unabhängig davon, ob und wie viel die Eltern selbst schon ausgeschöpft haben. Liegen die Kapitalerträge des Kindes zusätzlich unter dem allgemeinen steuerlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand 2026), bleiben sie ohnehin komplett steuerfrei. Voraussetzung ist ein eigener Freistellungsauftrag mit der Steuer-Identifikationsnummer des Kindes bei der kontoführenden Bank – ohne ihn wird pauschal Abgeltungssteuer einbehalten.

3. Eltern behalten die Kontrolle bis zur Volljährigkeit
Eine vollständige Übertragung der Kontoverfügung auf das Kind ist erst mit Vollendung des 18. Lebensjahrs vorgesehen. Ein eingeschränktes Ident-Verfahren für Zahlungsaufträge oder Verträge ist teilweise schon ab 16 Jahren möglich, die Vollmacht selbst verbleibt aber bis zur Volljährigkeit bei den Eltern. Zusätzliche SMS- oder E-Mail-Benachrichtigungen bei Umsätzen geben Eltern in Echtzeit einen Überblick, auch abseits des regulären Kontoauszugs.
Kind (ca. 7–12 Jahre)
Typischer Geldeingang: Taschengeld, Geldgeschenke
Kontobedarf: reines Guthabenkonto ohne eigene Karte
Passendes Modell: Kinder-/Taschengeldkonto mit Filialbindung
Worauf achten: Bargeldabhebung nur gemeinsam mit den Eltern möglich
Teenager (ab ca. 13 Jahre)
Typischer Geldeingang: Taschengeld, Neben- oder Ferienjob
Kontobedarf: eigenständige Bargeldabhebung, vollwertige EC-Karte
Passendes Modell: Jugendkonto mit Karte, weiterhin ohne Dispo
Worauf achten: Limits für Kartenzahlung und Abhebung mit den Eltern festlegen
Der häufigste Fehler: Freistellungsauftrag und stiller Modellwechsel
⚠️ Achtung: Zwei Fehler kommen bei Kinderkonten besonders häufig vor: Erstens wird kein eigener Freistellungsauftrag für das Kind eingerichtet, obwohl es einen vollen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro hätte – die Bank behält dann unnötig Abgeltungssteuer ein. Zweitens läuft das Kinderkonto nach der Volljährigkeit häufig automatisch in ein reguläres, gebührenpflichtiges Erwachsenenkonto über. Wird das nicht rechtzeitig überprüft, zahlt der junge Erwachsene plötzlich eine Kontoführungsgebühr für ein Konto, das er so nie bewusst gewählt hat.
Beide Fehler lassen sich mit wenig Aufwand vermeiden: den Freistellungsauftrag direkt bei Kontoeröffnung stellen und rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag klären, was mit dem Konto danach passiert – automatische Umstellung, Kündigung oder bewusster Wechsel zu einem bedingungslos kostenlosen Konto.
Das Anforderungsprofil für Kinder
1. Altersgerechte Kontofunktion
Bis zum Teenageralter reicht ein Konto ohne eigene Karte, Bargeldabhebungen erfolgen gemeinsam mit den Eltern in der Filiale. Ab dem Teenageralter kommt eine vollwertige EC-Karte hinzu – ein Dispo bleibt in beiden Phasen ausgeschlossen, damit das Konto grundsätzlich nicht ins Minus geraten kann.
2. Kostenfreiheit und Verzinsung konsequent nutzen
Ein Kinderkonto sollte ohne jede Kontoführungsgebühr laufen – fallen dennoch Gebühren an, ist ein Wechsel meist die einfachste Lösung. Zusätzlich lohnt sich der Blick auf eine Verzinsung des Guthabens bis zu einer bestimmten Grenze sowie die konsequente Nutzung des eigenen Sparerpauschbetrags per Freistellungsauftrag.
3. Elterliche Kontrolle und Vollmachten
Die Verwaltung des Kontos liegt bis zur Volljährigkeit bei den Eltern, ein eingeschränktes Ident-Verfahren für das Kind selbst ist teils ab 16 Jahren möglich. Benachrichtigungsfunktionen bei Umsätzen sowie eine gute Erreichbarkeit von Geldautomaten in der Nähe des Elternhauses erleichtern den Alltag zusätzlich.
4. Übergang zur Volljährigkeit rechtzeitig klären
Spätestens ein Jahr vor dem 18. Geburtstag sollte geklärt sein, was aus dem Kinderkonto wird: automatische Umstellung in ein Erwachsenenmodell, eigenständige Neueröffnung oder gezielter Wechsel zu einem Konto ohne Bedingungen.
ℹ️ Hinweis: Konditionen, Freibeträge und Altersgrenzen ändern sich laufend und unterscheiden sich je nach Institut. Die genannten Werte sind Richtgrößen für Juli 2026 – die verbindlichen Angaben stehen in der Entgeltinformation der jeweiligen Bank sowie im aktuellen Einkommensteuergesetz.
Deine Checkliste für den Kontovergleich
Freistellungsauftrag direkt einrichten
Den eigenen Sparerpauschbetrag des Kindes mit Steuer-ID bei der Bank hinterlegen, um unnötigen Steuerabzug zu vermeiden.
Gebührenfreiheit ohne Ausnahme prüfen
Ein Kinderkonto sollte grundsätzlich kostenlos sein – jede Gebühr ist ein Anlass für einen Wechsel.
Dispo-Ausschluss verifizieren
Sicherstellen, dass das Konto keine Überziehung zulässt – das ist der zentrale Sicherheitsmechanismus bei Kinderkonten.
Automatennähe zum Elternhaus prüfen
Gerade bei jüngeren Kindern ist die Erreichbarkeit von Geldautomaten in der unmittelbaren Umgebung wichtig.
Übergang zur Volljährigkeit vormerken
Rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag klären, ob und wie das Konto automatisch umgestellt wird.
Kontomodelle im Vergleich für Kinder
| Kontomodell/-kategorie | Passt zur Zielgruppe? | Worauf achten |
|---|---|---|
| Kinder-/Taschengeldkonto auf Guthabenbasis | ✅ | Für jüngere Kinder die naheliegendste Wahl, meist ohne eigene Karte |
| Jugendkonto mit vollwertiger EC-Karte | ✅ | Ab Teenageralter sinnvoll, Dispo sollte weiterhin ausgeschlossen sein |
| Konto mit Guthabenverzinsung | ✅ | Zinsvorteil nur mit eigenem Freistellungsauftrag des Kindes voll nutzbar |
| Filialkonto mit persönlicher Betreuung | ⚠️ | Bei jüngeren Kindern oft nötig, da Bargeldabhebung nur mit Eltern vor Ort erfolgt |
| Reines App-/Smartphone-Konto | ⚠️ | Eigenständige Nutzung meist erst mit Ident-Verfahren ab etwa 16 Jahren möglich |
| Paket-/Premiumkonto mit Monatsgebühr | ❌ | Für Kinderkonten unüblich und unnötig teuer |
Häufige Fragen zum Girokonto für Kinder
Ab welchem Alter sollte ein Kind ein eigenes Girokonto bekommen?
Üblich ist ein erstes Konto ab der Einschulung oder etwa der zweiten bis dritten Klasse. Vorher ist der Umgang mit einem eigenen Konto den meisten Kindern noch nicht zuzutrauen, weshalb sich ein eigenes Konto in der Regel nicht lohnt.
Braucht mein Kind schon eine EC-Karte?
Nicht zwingend. Jüngere Kinder kommen meist ohne eigene Karte aus, Bargeldabhebungen erfolgen gemeinsam mit den Eltern in der Filiale. Eine vollwertige EC-Karte wird erst im Teenageralter üblich – weiterhin ohne Dispo.
Muss ich für die Zinsen meines Kindes Steuern zahlen?
In aller Regel nicht. Jedes Kind hat ab Geburt einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr (Stand 2026), unabhängig vom Freibetrag der Eltern. Voraussetzung ist ein eigener Freistellungsauftrag mit der Steuer-Identifikationsnummer des Kindes – ohne ihn zieht die Bank pauschal Abgeltungssteuer ab.
In welchen Schritten finde ich als Eltern das passende Girokonto für mein Kind?
- 1
Alter und Bedarf des Kindes festhalten: nur Taschengeld/Geldgeschenke oder schon eigenständige Bargeldnutzung - 2
Passende Kategorie eingrenzen: reines Guthabenkonto oder Jugendkonto mit Karte - 3
Kostenfreiheit, Dispo-Ausschluss und Verzinsung bei mehreren Anbietern vergleichen - 4
Konto eröffnen, Zustimmung aller Sorgeberechtigten einholen und Freistellungsauftrag direkt mit einrichten - 5
Rechtzeitig vor der Volljährigkeit klären, wie das Konto danach weitergeführt oder gewechselt wird
Was passiert mit dem Konto, wenn mein Kind volljährig wird?
Viele Banken stellen das Kinderkonto mit dem 18. Geburtstag automatisch auf ein reguläres Erwachsenenmodell um – teils mit Kontoführungsgebühr, sofern die dortigen Bedingungen nicht erfüllt werden. Es lohnt sich, das rechtzeitig vorher zu prüfen und gegebenenfalls bewusst zu einem bedingungslos kostenlosen Konto zu wechseln.
| Das richtige Girkonto für jeden Nutzer: | ||
|---|---|---|
| Beamte | Einzelunternehmer | Selbständige |
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