Das richtige Girokonto für Vereine (Vereinskonto)

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Zwar werden selten gesonderte Girokonten speziell für Vereine von den Banken angeboten. Dennoch lohnt es sich die Angebote am Markt genauer anzuschauen und sich Kosten- und Leistungsstruktur zu beachten, die ein Vereinskonto mit sich bringen sollte.

Eröffnung eines Vereinskontos

Um den Verein als rechtlich bestehend nachzuweisen, muss ein beglaubigter Auszug aus dem Vereinsregister und/oder das vollständige Sitzungsprotokoll von der letzten Hauptversammlung gegenüber der Bank vorgebracht werden. Außerdem muss eine schriftliche Legitimation von jeder Person bestehen, die eine Vollmacht auf eben dieses Girokonto für den Verein erhalten soll.
Ebenso kann bei der Eröffnung bestimmt werden, ob eine einzelne Person zeichnungsberechtigt ist oder stattdessen die gemeinschaftliche Unterschrift aller Verfügungsberechtigten erforderlich ist. In den meisten Vereinen sollte es ausreichen, wenn der Kreis der Vertrauten für das Girokonto recht eng bemessen ist und eine einzelne Zeichnungsberechtigung ausreicht, anderenfalls könnten Transaktionen schnell zur organisatorischen Hürde avancieren.

Tipp: Ein nichts rechtsfähiger (nicht eingetragener) Verein wird von einigen Banken dem eingetragenen Verein gleichgestellt. Eine Satzung muss aber auch in diesem Fall vorliegen.

Vorteile von einem Vereinskonto

Der prominente Vorteil ist natürlich, dass die Geldgeschäfte vom Verein strikt von den Privatgeschäften der Verantwortlichen getrennt werden. So besteht dauerhaft ein transparenter Überblick über die finanzielle Lage des Vereins, mitsamt allen Geldeingängen und -ausgängen. Solch ein Vereinskonto kann außerdem dazu genutzt werden, um Lastschriften zu empfangen, in erster Linie natürlich über die monatlichen oder jährlichen Beträge der Mitglieder des Vereins.

Aus steuerlicher Sicht ist es für die Verantwortlichen des Vereins und den Kassenwart ebenso empfehlenswert, wenn ein separates Girkonto unterhalten wird, anderenfalls könnten auf dem Privatkonto Kosten anfallen, zum Beispiel die Abgeltungssteuer. Eine Vermischung ist auch deshalb nicht zu empfehlen, weil diese insbesondere bei gemeinnützigen (Non-Profit) Vereinen einen faden Beigeschmack erhält, wenn das Geld auf Konten von Privatpersonen in nicht transparenter Form verwaltet wird.

Banken geben zu einem Vereinskonto im Regelfall zwei EC-Karten aus, welche beispielsweise zum Abheben von Bargeld oder zum Abholen der Kontoauszüge genutzt werden. Kreditkarten werden in Kombination mit einem Girokonto für Vereine nur selten ausgegeben, falls sie kombinierbar sind, fallen hierfür im Regelfall weitere Kosten an.
Generell sind Kreditkarten bei einem Vereinskonto aber kein Maßstab, da weder der Verein als juristische Person noch die Personen dahinter eine Verwendung für solche Kreditkarten haben sollte. Die Kopplung an Kreditkarten ist bei der Wahl des richtigen Girokontos also nicht als Ausschlusskriterium zu nutzen. Im Zweifelsfall ist es für Vereine aufgrund der Transparenz sowieso anzuraten, Buchungen vorab und direkt über das Online-Banking, welches bei einem Girokonto heutzutage immer existiert, abzuwickeln.

Wichtige Rahmenbedingungen

Einige Banken führen Girkonto für Vereine identisch zu Geschäftskunden, was üblicherweise dazu führt, dass nicht unerhebliche Kontoführungsgebühren entstehen. Deshalb ist es speziell bei Vereinskonten elementar, auch im Interesse der Mitglieder, wenn möglichst günstige Angebote ausfindig gemacht werden – im Idealfall gänzlich ohne Kontoführungsgebühr, auch wenn das am Markt eine Rarität darstellt. Mindestens sollte die Kontoführungsgebühr, wenn sie unvermeidbar ist, aber möglichst gering und definitiv unter den Gebühren von einem klassischen Geschäftskonto bemessen sein.

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Ebenfalls sind auf weitere Kostenpositionen und Begrenzungen zu achten. Es ist denkbar, dass eine Bank eine Grundgebühr erhebt, über die eine fixe Anzahl von Transaktionen abgedeckt werden. Wird diese Anzahl überstiegen, ist langfristig mit weiteren Kosten zu rechnen. Deshalb sollten Sie sich im Namen des Vereins bei der Bank informieren, ob das der Fall ist und falls ja, ob die veranschlagten Transaktionen im Monat für Ihren Verein als ausreichend zu bewerten sind. TAN-Listen und Mobile-TANs werden für gewöhnlich nicht mehrfach ausgestellt, weshalb es empfehlenswert ist, wenn diese entweder der Leitung vom Verein oder direkt dem Kassenwart anvertraut werden. Diese Person ist dann auch auskunftsfähig und muss gegenüber dem Verein die Kontobewegungen offen legen.

Konditionen: Überziehungen und Guthaben

Überziehungs- und Dispositionskredite sind für Vereine weder sinnvoll noch von Banken vorgesehen. Daher werden diese meist gar nicht erst offeriert oder sind mit hohen Zinsen verbunden. Hierauf ist ebenso zu achten, wie auf die Verzinsung des Guthabens. Aufgrund niedriger Leitzinsen der Europäischen Zentralbank sind diese bei Girokonten aktuell zwar getrost zu vernachlässigen, bei größeren Vereinsguthaben könnte ein halber Prozentpunkt Unterschied zwischen den Banken aber durchaus lohnenswert sein.

Generell sollten Sie sich informieren, ob eine Verzinsung des Guthabens auf dem Vereinskonto überhaupt stattfindet (nur sehr selten der Fall!) und falls ja, welcher Höchstgrenze diese unterliegt.

Achtung: Regionale Unterschiede zu beachten!

Zu den häufigsten Anbietern von Vereinskonten gehören überregionale Banken, wie beispielsweise die Sparkassen oder Volksbanken. Hier ist aber zu beachten, dass sich die spezifischen Konditionen für solch ein Girokonto je nach regionalem Ableger unterscheiden können. Einige beschränken ihr Angebot auch lediglich auf gemeinnützige Vereine, andere wiederum bieten ihres komplett ohne Buchungskosten und Grundgebühr an.

Es lohnt sich daher durchaus, die unmittelbaren regionalen Vertreter einmal gesondert unter die Lupe zu nehmen.

Das richtige Girkonto für jeden Nutzer:
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