Steuererklärung: Kontoführungsgebühren absetzen?

Steuererklärung
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Girokonten sind in den letzten Jahren wieder spürbar teurer geworden. Die Kontoführungsgebühren können allerdings zumindest teilweise über die Steuererklärung abgesetzt werden. Dies gilt grundsätzlich für jeden Inhaber eines deutschen Girokontos.

16 Euro pro Jahr können immer abgesetzt werden

Grundsätzlich erkennen die Finanzämter einen Pauschbetrag von 16 Euro pro Jahr für Kontoführungsgebühren an. Diese Summe kann entsprechend in jedem Fall geltend gemacht werden. Die 16 Euro fallen unter in der Steuererklärung unter Werbungskosten. Sie können auch dann noch geltend gemacht werden, wenn das Konto erst am 31. Dezember eröffnet wurde. Zu beachten ist lediglich, dass die 16 Euro mit dem 1000 Euro Pauschbetrag für Werbungskosten verrechnet werden, sollten Sie diesen nicht voll ausgeschöpft haben. Sie können also nicht 1016 Euro Pauschbetrag angeben. Die Angabe des Pauschbetrags lohnt sich folglich erst dann, wenn Sie mehr als 1000 Euro Werbungskosten haben.

Als Tipp: Der Pauschbetrag gilt für jedes Girokonto, dass Sie haben. Wenn Sie beispielsweise zwei Konten führen, dürfen Sie pauschal 32 Euro absetzen. Bei drei Konten sind es 48 Euro. Insbesondere Personen, die ein eigenes Konto sowie eine gemeinsame Bankverbindung mit dem Ehepartner haben, sollten dies beachten. Sie dürfen 24 Euro pauschal für Kontoführungsgebühren als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Das gemeinsame Konto wird 50 zu 50 geteilt.

Gebühren für berufliche Ausgaben dürfen abgesetzt werden

Gebühren, die für berufliche Ausgaben fällig werden, dürfen prinzipiell in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden. Relativ einfach erkennt das Finanzamt allerdings nur Gebühren für Überweisungen von Gehältern für Mitarbeiter an. Bei sonstigen Kontoführungsgebühren müssen Sie einen schlüssigen Nachweis erbringen, dass die Kontotransaktionen, welche die Gebühren verursacht haben, tatsächlich beruflich bedingt waren.

In einigen Fällen ist dies nicht sonderlich kompliziert: Beispielsweise wird die Miete für Büroräume problemlos anerkannt. Kontobewegungen, die über Einnahmen- und Ausgaben für Vermietungen und Verpachtungen entstehen, stellen ebenfalls keine sonderliche Schwierigkeit dar. Wesentlich komplizierter wird es beispielsweise beim Kauf von Möbeln, Elektro-Geräten oder Kaffee.

Praktisch gar nicht anerkannt werden Bargeldabhebungen ohne passenden Beleg, was mit dem Geld gekauft wurde. Keinesfalls absetzbar sind Gebühr für Abhebungen von Geldautomaten anderer Banken. Das Finanzamt betrachtet dies als Ihr Problem. All diese Einschränkungen gelten auch, wenn Sie ein reines Geschäftskonto führen. Sie können also nicht pauschal die Gebühren für eine solche Bankverbindung komplett geltend abmachen.

Kreditkartengebühren: Am besten splitten

Gebühren für Kreditkarten können ebenfalls abgesetzt werden. Tatsächlich ist es sogar wesentlich einfacher, wenn Sie bereit sind, dem Finanzamt zumindest ein Stück weit entgegen zu kommen. Wenn Sie alle Gebühren absetzen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Karte im Prinzip ausschließlich für auswärtige Tätigkeiten, die beruflich bedingt sind, nutzen. Das ist recht kompliziert und verlangt die Einreichung diverser Kreditkarten-Abrechnungen beim Finanzamt, was längst nicht jedem recht ist.

Alternativ können Sie die Ausgaben splitten. Sie unterscheiden zwischen beruflicher und privater Nutzung. Hierzu müssen Sie lediglich die entsprechenden Prozentanteile in der Steuererklärung angeben. Den entsprechenden Betrag für die berufliche Nutzung dürfen Sie von den Gebühren abziehen. Bei realistischen Zahlen winken die Finanzämter eine solche Angabe ohne umfassende Belege durch. Beispielsweise 50% privat und 50% Benutzung ist ein Wert, der allgemein anerkannt wird.

Sie können natürlich auch in anderer Hinsicht splitten. Schaffen Sie eine private und eine berufliche Karte an. Für die zweite können Sie Gebühren vollständig absetzen, weil es jetzt kein Problem sein sollte, die Abrechnungen einzureichen. Diese werden für den Nachweis der sonstigen Werbungskosten vermutlich ohnehin gebraucht.

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