Was ist zu tun, wenn einem die Kreditkarte gestohlen wird oder man diese verloren hat? Sobald man den Verlust bemerkt hat, muss man auf dem schnellsten Wege die Karte sperren lassen. In Deutschland gibt es inzwischen eine zentrale Sperrnummer, die man von jedem Ort aus und 24 Stunden am Tag erreichen kann – 116 116.
Diese Rufnummer ist gebührenfrei und kann natürlich mit der entsprechenden Vorwahl (0049) auch aus dem Ausland erreicht werden. Man sollte also generell darauf achten, zumindest diese Notfallnummer stets bei sich zu haben.
Benötigte Daten für die Sperrung
- Kreditkartenart
- Name des Anbieters
- Kreditkartennummer
- evtl. die Gültigkeit
Angaben zur Geheimzahl werden hingegen nicht benötigt. Ohnehin sollte man darauf achten, dass man die Kreditkarte keinesfalls zusammen mit der PIN aufbewahrt, die man idealerweise ohnehin nur „im Kopf“ hat. Durch die Notruf-Hotline wird man mit dem jeweiligen Kreditkartenemittenten (Kreditkartenanbieter) verbunden. Letztendlich nimmt er auch die Kreditkartensperrung vor. Falls man die Nummer des Emittenten zur Verfügung hat, kann man diese natürlich auch direkt anwählen und muss dann nicht über die zentrale Notrufnummer anrufen.
Mögliche Gebühren und Kosten
Nachdem die Kreditkarte gesperrt wurde, muss der Kunde ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für einen etwaigen finanzielle Schaden aufkommen, der durch die missbräuchliche Nutzung entstehen kann. Der Anruf über die die Sperr-Notrufnummer ist zwar noch gebührenfrei, allerdings erheben inzwischen nahezu alle Emittenten eine Gebühr für die Sperrung. Die auf den Karteninhaber zukommenden Kosten belaufen sich je nach Anbieter in der Regel auf 15-40 Euro. Dieser Betrag wird dem Kunden mit der nächsten Kreditkartenabrechnung dann vom Girokonto belastet. Außer dieser einmaligen Gebühr entstehen keine weitere Kosten. Bei manchen Finanzinstituten ist es allerdings so, dass man bei einem Schaden durch missbräuchliche Nutzung der entwendeten Kreditkarte einen „Eigenanteil“ von 100 Euro hat.
Infos zur Entsperrung
Falls die Kreditkarte nicht gestohlen wurde, sondern man diese verloren hat und die Karte nun wieder findet oder anderweitig zurück erhält, kann ein Sperrvorgang auch wieder rückgängig machen, allerdings nicht bei jedem Anbieter. Manche Banken handhaben es so, dass man aus Sicherheitsgründen dann eine neue Kreditkarte zugesandt bekommt. Bei anderen Anbietern ist das entsperren und aktivieren der Karte kein Problem. Allerdings muss man sich natürlich beim Emittenten legitimieren können.